22:40Ein guter Kanal. Sehr interessant!
Wobei Ratzinger schon, mehr in der Sprache als in der theologischen Wahrheit, auch eine intellektuelle Schönheit zeitigte. Gerade weil diese nicht alle verstehen, hat es die Kirche immer verstanden, allgemeinverständlich durch Riten, Malerei, Kunst, ja auch durch Pracht und Prunk, schmucke Altäre und nicht zuletzt durch die Liturgie zu kommunizieren. Wer macht das heute noch wirksam? Hollywood & Co! Die moderne Kirche hat wirklich nichts verstanden!
An das Finanzamt Frankfurt am Main IV
Ihr Zeichen/Steuernummer xyz...123xxx/2614*, hier: Kirchensteuer rk
Sehr geehrter Herr Abc Xyz*,
wie sich auch aus dem jüngsten Bescheid ergibt, werde ich von ihrem Finanzamt zur Kirchensteuer veranlagt. Dies ist insoweit richtig, ich gehöre der römisch-katholischen Kirche an. Wie ich von meinem Steuerberater erfuhr, führt Ihr Finanzamt die so vereinnahmten Gelder an den Parafiskus Katholische Kirche Deutschland KdöR ab. Hier ergibt sich inzwischen ein Problem und ich bin damit nicht mehr einverstanden. Es dürfte, auch aus Sicht des Staates, dieses Vorgehen fürderhin nicht mehr zu rechtfertigen sein.
Gründe
Höchstrichterliche Entscheidung: Im wegweisenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG, Urteil vom 26.09.2012 - 6 C 7.12 -) führt das Gericht aus, ich zitiere: "Es gibt keine Mitgliedschaft in der Körperschaft des öffentlichen Rechts ohne Mitgliedschaft in der Religionsgemeinschaft." (RdNr. 27 mitte unten). Dies hat sich mit den neuesten …
Interessant: Da wird der "Deutschen Kirche" der Geldhahn abgedreht, ohne aus der Kirche auszutreten ... zur Nachahmung empfohlen.
Dazu auch interessant: „Tatsächlich eingetreten: Der Synodale Weg stellt sich eindeutig gegen das kirchliche Lehramt“
Und zum Kirchenaustritt folgendes:
Wegen des Synodalen Weges aus der „Kirche“ ausgetreten. Was nun?
Weishaupt: „Auch wenn DBK jeden Kirchenaustritt wie Schisma behandelt und Exkommunikation androht…“
Aus Gewissensgründen die Kirchensteuer verweigern?